Präambel. Die SpVgg. Hurst‑Rosbach 1919 e.V. verpflichtet sich, alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserem Verein vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Diskriminierung zu schützen. Wir handeln nach anerkannten Standards des Deutschen Fußball‑Bundes (DFB), des Fußball‑Verbands Mittelrhein (FVM), des DOSB/dsj und – soweit einschlägig – landesrechtlichen Vorgaben in NRW. Dieses Konzept setzt die relevanten Anforderungen aus dem SGB VIII (§§ 8a, 72a), dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG § 4), der DSGVO (Art. 6, Art. 8), dem KunstUrhG (§§ 22, 23) sowie dem Jugendschutzgesetz (u. a. § 9 Alkohol) um.
Geltungsbereich. Für alle Vereinsangebote (Training, Spielbetrieb, Lehrgänge, Ausflüge, Turniere, Ferien‑/Camps, Veranstaltungen, digitale Kommunikation) sowie alle Personen, die im Namen des Vereins tätig sind (Haupt‑, Neben‑, Ehrenamtliche, FSJ/BFD, Praktikant*innen, Gast‑/Kooperationskräfte).
1) Leitbild & Grundsätze
- Kindeswohl vor sportlichem Erfolg.
- Null Toleranz gegenüber Gewalt, Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und Diskriminierung.
- Partizipation & Beschwerde: Kinder/Jugendliche erhalten altersangemessene Mitsprache und sichere Beschwerdewege.
- Prävention vor Intervention: Verbindliche Standards (Eignungsprüfung, Verhaltenskodex, Schulungen).
- Vertraulichkeit & Rechtssicherheit: Dokumentation und Handeln nach klaren Abläufen (Kapitel 8/Anlagen).
(Angelehnt an DFB‑Leitfaden und DOSB/dsj‑Safe‑Sport) 13
2) Zuständigkeiten im Verein
Vorstand (gesamtverantwortlich)
- Beschließt dieses Konzept, stellt Ressourcen bereit, überwacht die Umsetzung (Jahresbericht).
Ansprechpersonen Kinderschutz (AP-KiSchu)
- Hannes Rötzel (Vorstand/Ansprechperson) – Kontakt: [Telefon/E‑Mail eintragen]
- Manuel Wolfien (Stellvertretung) – Kontakt: [Telefon/E‑Mail eintragen]
Aufgaben: Annahme von Hinweisen, Erstberatung, Koordination Interventionsschritte, Schnittstelle Jugendamt/Verbände, Schulungskoordination, Berichtswesen. (FVM: Benennung von mindestens einer Vorstands‑ und einer vereinsinternen Kontaktperson) 2
Jugendleitung / Trainer*innen / Betreuende
- Verpflichtung auf Verhaltenskodex, jährliche Kurzschulung, Eignungsnachweise (E‑FZ), sichere Kommunikation. (DFB/DOSB) 133
3) Rechtliche & verbandliche Grundlagen (Kurzüberblick)
- SGB VIII § 8a – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzung, Hinzuziehung insoweit erfahrener Fachkraft, Kooperation Jugendamt). 4
- SGB VIII § 72a – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen; Vereinbarungen mit Jugendamt zu E‑FZ bei bestimmten Tätigkeiten. 5
- KKG § 4 – Befugnis zur Information des Jugendamts/Anspruch auf Beratung und Rückmeldung. 6
- DSGVO (Art. 6/8) & KunstUrhG (§§ 22/23) – Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung & Bildveröffentlichungen Minderjähriger. 78910
- JuSchG (u. a. § 9 Alkohol) – Abgabeverbote/Altersgrenzen bei Vereinsfesten/Turnieren. 1112
- Verbände (DFB/FVM/DOSB/dsj/LSB‑NRW) – Leitfäden, Checklisten, Schulungen, Workbooks. 12314
4) Risikoanalyse & Prävention
4.1 Jährliche Risikoanalyse (AP‑KiSchu + Jugendleitung):
Kritische Situationen (Umkleiden/Duschen, 1:1‑Settings, Fahrten/Übernachtungen, Verletztenversorgung, Social‑Media/Chats, Trainerwechsel, Räumlichkeiten) werden identifiziert, bewertet und mit Maßnahmen hinterlegt. (LSB‑NRW Workbook; FVM „9 Schritte“)
4.2 Eignungsprüfung & Erweitertes Führungszeugnis (E‑FZ)
- Alle Personen mit qualifizierten Kontakten (Art, Intensität, Dauer) legen vor Tätigkeitsbeginn ein E‑FZ (nicht älter als 3 Monate) vor; Wiedervorlage in der Regel alle 5 Jahre (konkreter Turnus wird in der § 72a‑Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt).
- Dokumentation datensparsam gem. § 72a Abs. 5 SGB VIII (nur: Einsichtsdatum, Umstand der Einsicht, Eignungsstatus). Keine Kopien des E‑FZ aufbewahren. 5
- Hinweis: Die SpVgg. Hurst‑Rosbach 1919 e.V. hat noch keine § 72a‑Vereinbarung – siehe Kapitel 9 (Implementierungsplan). Mustervereinbarungen: LVR‑Landesjugendamt Rheinland. 15
4.3 Verhaltenskodex (Pflicht)
- Kernelemente: keine gemeinsamen Duschen/Schlafräume; Transparenz bei 1:1‑Kontakten (offene Türen/Sichtweite); angemessene körperliche Nähe (Trösten/Gratulieren ja, Grenzen respektieren); keine Privatgeschenke, keine Geheimnisse; keine Fotos/Clips in sensiblen Situationen; Einzeltraining nur mit zweiter Aufsicht. (DFB‑Mustervorlage) 13
4.4 Schulungen
- Pflicht‑Kurzschulung jährlich für Trainer*innen/Betreuende (Grenzverletzungen erkennen, Meldewege, Gesprächsführung, Dokumentation, Jugendschutz/Datenschutz). Materialien: DOSB/dsj Safe Sport. 3
4.5 Sichere Rahmenbedingungen
- Umkleiden/Duschen: Aufsicht in Sicht‑/Hörweite, kein Fotografieren/Filmen, klare Zutrittsregeln; altersangemessene Trennung, soweit möglich. (DFB‑Leitfaden) 1
- Fahrten/Übernachtungen: zwei erwachsene Betreuungspersonen je Gruppe; keine Alleinsituationen mit Minderjährigen; Zimmervergabe nach Alter/Geschlecht; Notfall‑/Medikamentenplan. (DFB‑Leitfaden) 1
- Vereinsveranstaltungen: Umsetzung JuSchG § 9 (Alkoholabgabe) – Schulung Helfer*innen, Aushänge/Alterskontrollen. 12
5) Kinder-/Jugendbeteiligung, Beschwerde & Elternarbeit
- Mitbestimmung über Jugendsprecher*innen/Mannschaftsräte; regelmäßige Sicherheits‑/Wohlbefindens‑Checks (anonym möglich). (LSB‑NRW Workbook) 14
- Beschwerdewege: interne Anlaufstellen (AP‑KiSchu) + externe Hilfe (Jugendamt, Nummer gegen Kummer etc.) auf Aushängen/Website – niedrigschwellig und barrierearm (FVM/DOSB). 23
- Elternarbeit: Info zu Aufsichtsbeginn/‑ende, Vertretung bei Verspätung, Regeln für digitale Kommunikation und Mediennutzung (VIBSS/Verbandsleitfäden). 16
6) Digitale & mediale Kommunikation
- Transparenz: Vereins‑/Teamchats nur mit zweiter erwachsener Aufsicht; keine privaten 1:1‑Chats zwischen Betreuenden und Minderjährigen.
- Fotos/Videos: Veröffentlichung nur mit wirksamer Einwilligung der Sorgeberechtigten nach DSGVO Art. 6 (1)(a) und KunstUrhG § 22/23; differenzierte Optionen (Website/Print/Social), Widerruf jederzeit. 7910
- Kinder‑Onlinedienste des Vereins (sofern zutreffend): bis 16 Jahren Elterneinwilligung (Art. 8 DSGVO). 8
7) Aufsichtspflicht & sichere Durchführung
- Beginn/Ende der Aufsicht: von Trainingsbeginn bis Übergabe/Entlassung; Vertretungsregel bei Verspätung; altersangemessene Aufsicht (Größe, Risiko, Ort). (VIBSS/Verbände) 16
- Veranstaltungen: Einhaltung JuSchG (insb. § 9 Alkohol), Hinweisschilder, Jugendschutzteams vor Ort. 12
8) Vorgehen bei Verdacht, Meldung & Intervention
Grundsätze: Schutz Betroffener zuerst, Ruhe/Neutralität, Dokumentation, keine Vorverurteilung, abgestimmte Kommunikation. (DOSB/dsj, Interventionsleitfäden Sport)
Ablauf (Kurzschema):
- Hinweis aufnehmen (Fakten, Wortlaut, Datum/Ort, Beteiligte; keine Suggestivfragen).
- Sicherung (räumliche Trennung; ggf. vorläufiges Ruhen der Tätigkeit des/der Beschuldigten als Schutzmaßnahme).
- AP‑KiSchu informieren (sofort).
- Fachberatung (insoweit erfahrene Fachkraft / Jugendamt) – gesetzlich verankert in § 8a SGB VIII. 4
- Externe Meldung: Bei gewichtigen Anhaltspunkten → Jugendamt; bei Straftatverdacht → Polizei/Staatsanwaltschaft. (KKG § 4: Befugnis/Rückmeldepflicht) 6
- Dokumentation & Kommunikation: Fallakte (vertraulich), Presse nur über Vorstand/Pressestelle, Betroffenen‑/Zeug*innenschutz (DOSB/dsj‑Orientierungshilfe). 3
9) Implementierungsplan (konkret für SpVgg. Hurst‑Rosbach 1919 e.V.)
Status: Es besteht noch keine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt.
9.1 Innerhalb von 2 Wochen
- Vorstandsbeschluss zu diesem Konzept, Benennung der AP‑KiSchu (siehe oben), Veröffentlichung (Website/Aushänge). (FVM „9 Schritte“) 2
- Kontaktaufnahme zum örtlich zuständigen Jugendamt zwecks Abschluss einer § 72a‑Vereinbarung (Tätigkeitsprofile, E‑FZ‑Turnus, Meldewege). Nutzen Sie die LVR‑Mustervereinbarung als Vorlage. 15
9.2 Innerhalb von 4–6 Wochen
- Erster Schulungstermin (Kurzschulung 90 Min) für alle Trainer*innen/Betreuende (DOSB/dsj‑Material). 3
- Roll‑out Verhaltenskodex: Unterschrift aller Betreuenden/Trainer*innen; E‑FZ‑Einsicht für alle mit qualifizierten Kontakten (vorläufige interne Regel bis zur § 72a‑Vereinbarung: Wiedervorlage i. d. R. alle 5 Jahre). 135
- Risikocheck Umkleiden/Duschen, Fahrten, Digitalkommunikation (LSB‑NRW Workbook). 14
- Eltern‑/Teamabende: Aufsicht, Beschwerdewege, Foto‑/Chat‑Regeln; JuSchG‑Hinweise für Veranstaltungen. 12
9.3 Innerhalb von 3 Monaten
- Abschluss § 72a‑Vereinbarung mit Jugendamt; Abgleich der internen Prozesse (E‑FZ‑Turnus, Tätigkeitsprofile). 15
- Evaluation (Kurzbericht an Vorstand): Schulungsquote, E‑FZ‑Quote, offene Punkte, Maßnahmenplan.
10) Datenschutz & Bildrechte
- Rechtsgrundlagen für personenbezogene Daten/Fotos: DSGVO Art. 6 (Rechtmäßigkeit – Einwilligung/Vertrag/gesetzliche Pflicht etc.), Art. 8 (Kinder bei Diensten der Informationsgesellschaft), KunstUrhG § 22/23 (Recht am eigenen Bild; Ausnahmen beachten). Einwilligungen: freiwillig, informiert, zweckgebunden, widerruflich; differenzierte Optionen (Website, Print, Social). 78910
- Fallakten/E‑FZ‑Dokumentation: streng vertraulich; datensparsam gem. § 72a Abs. 5 SGB VIII (nur Einsicht/Datum/Status). 5
11) Sanktionen (Vereinsrecht)
- Maßnahmen gemäß Satzung/Ordnungen: von Ermahnung bis Beendigung der Mitarbeit/Vereinsausschluss; parallele staatliche Verfahren bleiben unberührt (DOSB/dsj‑Orientierungshilfe). 3
12) Inkrafttreten, Evaluation, Veröffentlichung
- Inkrafttreten mit Vorstandsbeschluss; jährliche Überprüfung (Bericht AP‑KiSchu).
- Veröffentlichung auf Website/Aushang; Kurzfassung in leichter Sprache für Kinder/Jugendliche. (LSB‑NRW Workbook – Qualitätssicherung) 14